Potestativ-Noven im Lichte der ZPO-Revision
Beitrag in der HAVE (01/2026) von Sarah Leutwiler
24. März 2026
Potestativ-Noven im Lichte der ZPO-RevisionBeitrag in der HAVE (01/2026) von Sarah Leutwiler24. März 2026 Sind Privatgutachten Potestativ-Noven? Das Novenrecht gehört zu den Kernfragen des Prozessrechts. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen neue Tatsachen und Beweismittel nach Aktenschluss noch in den Prozess eingeführt werden können. Als Potestativ-Noven gelten neue Beweismittel, deren Entstehung vom Willen der vorbringenden Partei abhängt. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach strengeren Regeln. Mit der ZPO-Revision haben private Gutachten seit dem 1.1.2025 Beweismittelqualität wie Urkunden und können nicht mehr als blosse Parteibehauptungen abgetan werden. Welche zivilprozessualen Stolpersteine gilt es zu vermeiden, wenn Gutachten erst nach Aktenschluss eingeholt werden? Unterstehen Privatgutachten als Potestativ-Noven strengeren Zulässigkeitsvoraussetzungen? Mehr dazu in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift HAVE (01/2026) von Sarah Leutwiler. Ansprechpartner
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