Rechtsänderung in Polen: Nur bis Ende Juni noch leichte Unterbrechung der Verjährung durch formelle Vergleichsgespräche
01. Juni 2022
Rechtsänderung in Polen: Nur bis Ende Juni noch leichte Unterbrechung der Verjährung durch formelle Vergleichsgespräche01. Juni 2022
In Polen ist es – noch – möglich die Verjährung von Ansprüchen durch eine Aufforderung unterbrochen, einen Vergleichsversuch zu unternehmen (wniosek o zawezwanie do próby ugodowej). Dies gilt jedoch nur noch kurze Zeit. Am 30. Juni 2022 wird diese Möglichkeit durch eine Gesetzesänderung abgeschafft. Vergleichsversuche führen dann nur noch zu einer Hemmung, nicht einer Unterbrechung der Verjährung. In der Praxis macht dies einen großen Unterschied: Die bisherige Regelung verlängerte die Verjährung, die neue Regelung pausiert sie nur. Falls derzeit Forderungen nach polnischem Recht offen stehen, sollte also schnell geprüft werden, ob noch vor der Gesetzesänderung ein solcher Antrag gestellt wird. Bisher führt in Polen ein Antrag auf Vornahme eines Vergleichsversuchs dazu, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird – und nach dem Versuch von Neuem beginnt. Nach dem 30. Juni 2022 ändert sich die Situation in Polen jedoch: Die Einreichung eines Antrags auf einen Vergleichsversuch unterbricht die Verjährung nicht mehr, sondern hemmt sie nur noch. Das bedeutet, dass die Frist nach Abschluss des Vergleichsverfahrens nicht von Anfang an zu laufen beginnt, sondern nur fortgesetzt wird. Der Antragsteller erhält also keine zusätzlichen Jahre zur Verfolgung seiner Ansprüche, sondern nur so viel Zeit, wie das Vergleichsverfahren selbst gedauert hat. Aus Sicht des Gläubigers entfällt mit der Änderung des polnischen Zivilgesetzbuches eine relativ kostengünstige und schnelle Möglichkeit, den Lauf der Verjährung zu unterbrechen und neu beginnen zu lassen. Bis zur Gesetzesänderung besteht jedoch hierzu noch die Möglichkeit. Unsere deutsch-polnisch zweisprachigen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie gerne. Ansprechpartner
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