Legal Alert | Eigentümer von Grundstücken mit Altlasten, Vorsicht!
14. Dezember 2021
Legal Alert | Eigentümer von Grundstücken mit Altlasten, Vorsicht!14. Dezember 2021 Die Novelle des Altlastengesetzes führt ab dem nächsten Jahr eine strikte finanzielle Haftung der Grundstückeigentümer, auf welchen sich Altlasten befinden, ein. Die Novelle tritt am 1.6.2022 in Kraft. Aktuell geltende RechtslageGemäß der aktuell geltenden Rechtslage gilt, dass für die Altlast die Person, welche sie durch ihre Tätigkeit (Verursacher) verursacht hat, haftet. Der Verursacher ist verpflichtet alle mit der Sanierung der Altlast zusammenhängenden Kosten zu bezahlen. Was passiert aber, wenn der Verursacher nicht bekannt ist und das Grundstück in der Zwischenzeit eine Person erworben hat, welche von der Altlast hat nicht wissen können und die Tätigkeit, welche die Altlast verursacht hat, nicht fortgesetzt hat? Gemäß der ursprünglichen Rechtslage war sie für die Altlast nicht verantwortlich. Dies soll jedoch nach der Novelle geändert werden. Gemäß der neuen Rechtslage wird Folgendes gelten:Falls der Staat die Sanierung der Altlast durchführt,
Falls Sie von dieser Gesetzesänderung betroffen sind, stehen wir gerne zur Verfügung.
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